Dieses ist der Musterbericht des TÜV Hessen zur Beantragung einer Betriebserlaubniss für das Fahrzeug Ascona 400. Solch einen Musterbericht muss jeder Autohersteller bei Einführung eines neuen Fahrzeuges dem Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg vorlegen und erhält daraufhin erst die Zulassung und die Betriebserlaubnissnummer, um das Fahrzeug überhaupt in Verkehr bringen zu dürfen. Der Musterbericht ist datiert auf den 22 Januar 1980.